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Für Antragsteller

Sie haben Fragen zu Formalitäten oder auch zur Sicherheitsbewertung Ihrer geplanten gentechnischen Arbeiten?

Die für Sie zuständige Landesbehörde hilft Ihnen gerne weiter! Die für Ihr jeweiliges Bundesland zuständige Behörde und deren Ansprechpartner finden Sie hier. Die kompetenten Mitarbeiter vor Ort beraten Sie auch sehr gerne zu allen Fragen rund um die Risikoeinstufung von Organismen, die Anmeldung oder Genehmigung der Errichtung oder Inbetriebnahme von gentechnischen Anlagen und die hierbei zu berücksichtigende Umsetzung der Vorgaben der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).

Bei Bedarf wird die ZKBS, deren Geschäftsstelle am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ansässig ist, von der jeweiligen Landesbehörde beteiligt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die geplanten gentechnischen Arbeiten nicht vergleichbar mit bisherigen Entscheidungen der ZKBS sind oder ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweisen (Sicherheitsstufe 3 und 4).

Sie planen Laborarbeiten, bei denen keine gentechnisch veränderten Organismen verwendet oder erzeugt werden?

Hier sind wir leider der falsche Ansprechpartner für Sie. Den passenden Ansprechpartner für Ihr Bundesland finden Sie aber ganz einfach hier [PDF, 559KB]. Die zuständige Bundesoberbehörde ist dann die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).