In der Datenbank der Empfängerstämme für biologische Sicherheitsmaßnahmen finden Antragsteller und Genehmigungsbehörden Informationen über häufig für gentechnische Arbeiten verwendete Empfängerorganismen. Diese Informationen betreffen die Einstufung in eine Risikogruppe, eine Stammbeschreibung und Informationen darüber, ob die Empfängerstämme nach § 8 Abs. 1 GenTSV als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme anerkannt wurden.
Zu den folgenden Empfängerorganismen hat die ZKBS in spezifischen Stellungnahmen eine umfassende Begründung für die erfolgte Anerkennung formuliert: