Rechtsgrundlagen & weitere Informationen
Die auf dem Gebiet der Gentechnik geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte sind auf verschiedenen Ebenen geregelt.
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Geschäftsordnung der ZKBS
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Regelungen der Europäischen Union
Die rechtlich verbindlichen Handlungsinstrumente der Europäischen Union (EU) sind Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse. Darüber hinaus können die Organe der EU Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben.
EU-Richtlinien setzen einen EU-weit gültigen rechtlichen Rahmen. Sie müssen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
So wurden z.B. die Systemrichtlinie 2009/41/EG [PDF, 897KB] und die Richtlinie 2001/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 [PDF, 231KB] durch das Gentechnikgesetz (GenTG) und auf ihm beruhende Rechtsverordnungen in das deutsche Recht umgesetzt.
Diese beiden Richtlinien bilden das Grundregelwerk des europäischen Gentechnikrechts. Die Systemrichtlinie regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen innerhalb geschlossener Systeme, wie etwa Laboren. Die Freisetzungsrichtlinie erfasst neben Mikroorganismen auch Organismen wie Tiere und Pflanzen und legt unter anderem die rechtlichen Bedingungen für Feldversuche und bestimmte Formen des Inverkehrbringens fest.
Durch die Richtlinie (EU) 2015/412 wurde die Freisetzungsrichtlinie insoweit modifiziert, als dass den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet unter bestimmten Bedingungen zu beschränken oder zu untersagen.
Weitere zentrale Vorschriften, die den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen regeln, sind die Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (VO (EG) Nr.1829/2003), die Verordnung über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (VO (EG) Nr.1830/2003) und die Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung gentechnisch veränderter Organismen (VO (EG) Nr. 1946/2003).
Ausführlichere Informationen zu den Regelungen innerhalb der EU finden Sie hier auf den Seiten des BVL.
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Nationale Regelungen
In Deutschland gilt das Gentechnikgesetz mit seinen Verordnungen sowie das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz.
Gentechnikgesetz (GenTG)
Das Gentechnikgesetz ist das grundlegende nationale Gesetz im Bereich der Gentechnik. Es bezweckt, sowohl vor den Gefahren der Gentechnik zu schützen als auch deren Erforschung und Nutzung zu ermöglichen. Es regelt im Wesentlichen das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen etwa in Laboren und die zeitlich und räumlich begrenzte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen.
Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
Die Gentechniksicherheitsverordnung normiert Sicherheitsanforderungen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen. Am 1. März 2021 tritt eine neue GenTSV in Kraft, die hier abgerufen werden kann.
Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBSV)
In der ZKBSV wird die Zusammensetzung und die Beschlussfassung der ZKBS geregelt.
Ausführlichere Informationen zu den in Deutschland zentralen rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der Gentechnik finden Sie hier.
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Internationale Übereinkünfte
Auf internationaler Ebene werden die zwischenstaatlichen Beziehungen verbindlich durch internationale Verträge und Abkommen geregelt. Für den Schutz vor nachteiligen Auswirkungen durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist das Cartagena Protokoll entscheidend. Es ist ein Protokoll zur Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD).
Weitere Informationen zu den internationalen Übereinkünften finden Sie hier.