Historie
250. Sitzung der ZKBS am 5. September 2023
Am 5. September 2023 bestritt die ZKBS ihre 250. Sitzung. Zu diesem Anlass fand am Vortag eine Festveranstaltung im silent green Kulturquartier in Berlin statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen neueste fachliche Entwicklungen im Bereich der Gentechnologie, präsentiert durch ZKBS-Mitglieder und externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Präsidenten des BVL, Friedel Cramer. Die Staatssekretärin des BMEL Silvia Bender würdigte in ihrem Grußwort die Arbeit der ZKBS.
Für seine über 30jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der ZKBS wurde Herr Prof. Dr. Wilfried Wackernagel im Rahmen der Feierlichkeiten geehrt. In zwei Sessions wurden Vorträge zu den Themenblöcken „The Regulation of Genetic Engineering“ und „The Science of Genetic Engineering“ gehalten. Abgerundet wurden die Feierlichkeiten durch ein get together mit allen Teilnehmenden im silent green Kulturquartier.
Impressionen von der Festveranstaltung und der 250. Sitzung
Holzweg Ausschussbildung
Angesichts einer seinerzeit erwarteten hohen Anzahl an Freisetzungsvorhaben und Genehmigungsanträgen für das Inverkehrbringen von GVO spaltete der Gesetzgeber im Jahre 2006 die ZKBS in zwei fachlich unabhängige Ausschüsse auf – in den Ausschuss für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen und in den für Freisetzungen und Inverkehrbringen. Diese Gesetzesänderung wurde jedoch bereits im Jahre 2008 aufgrund der aufgetretenen praktischen Schwierigkeiten wieder verworfen.
Erweiterung des Kreises der Mitglieder in den Nullerjahren
Im Jahre 2002 wurde durch das zweite GenTG-Änderungsgesetz die Zahl der sachkundigen Mitglieder erhöht, sodass seitdem auch ein Mitglied aus dem Bereich des Verbraucherschutzes der ZKBS angehört. Damit wurde dem sachlichen Bezug der Gentechnik zur Nahrungsmittelproduktion und dem damit einhergehenden Verbraucherschutz entsprochen.
Außerdem ist die Geschäftsstelle der ZKBS seit dem Jahr 2004 beim damals neu gegründeten Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelt.
Schließlich erhielt die ZKBS im Jahre 2008 zwei weitere Sachverständige aus den Bereichen Pflanzenschutz und Toxikologie sowie je eine sachkundige Person aus den Bereichen Landwirtschaft und Naturschutz. Seither hat sich an der Zusammensetzung der Fachgebiete nichts verändert.
Entwicklung seit Erlass des Gentechnikgesetzes im Jahr 1990
Mit Erlass des GenTG im Jahre 1990 wurden die Verfahren so umgestellt, wie man sie auch heute noch kennt. Auch wurde die Anzahl der ZKBS-Mitglieder vor allem auch aufgrund der gestiegenen Arbeitslast auf 15 erhöht (1 Sachverständiger aus dem neuen Bereich Sicherheitstechnik, ein weiterer Sachverständiger aus dem Bereich Ökologie sowie ein Sachkundiger aus dem Bereich Umweltschutz) - für alle Mitglieder wurden außerdem stellvertretende Mitglieder vorgesehen.
Fortan verfügte die ZKBS nicht mehr über Entscheidungsbefugnisse – letztverbindliche Entscheidungen werden seither durch die zuständigen Landes – bzw. Bundesbehörden getroffen. Auch verwaltungsgerichtlich ist inzwischen geklärt, dass die Behörden die Stellungnahmen der ZKBS zwar berücksichtigen müssen, aber durch sie nicht gebunden werden. Die Geschäftsstelle der ZKBS war ab 1990 beim Bundesgesundheitsamt und später beim Robert Koch-Institut angesiedelt.
Arbeitsweisen bis 1990
Die ZKBS tagte in den Jahren 1981 bis 1988 insgesamt nur 26-mal und damit etwa nur halb so oft wie heute. Der Grund dafür war eine vom heutigen Verfahren abweichende Verfahrensweise: So wurden Entscheidungen bzw. Stellungnahmen für Vorhaben niedriger Sicherheitsstufen von zwei ZKBS-Mitgliedern allein getroffen, sofern sich diese beiden einig werden konnten.
Die ZKBS hatte vor Erlass des GenTG nicht nur beratende Funktion, sondern war teilweise auch entscheidungsbefugt. So musste sie bestimmte Arbeiten, wie etwa auch Selbstklonierungsexperimente, nicht nur hinsichtlich ihrer Sicherheit überprüfen, sondern auch genehmigen.
Um dies rechtlich abzusichern – die ZKBS war immerhin auch damals keine Behörde mit hoheitlichen Befugnissen, sondern ein Expertengremium – wurde bereits 1980 ein Teil der ZKBS einer Zulassungsstelle beim damaligen Bundesgesundheitsamt zugeordnet.
Zweifellos einen historischen Höhepunkt stellte die Sitzung der ZKBS am 20. Juni 1990 dar. An diesem Tag fand die letzte Sitzung der ZKBS vor Inkrafttreten des GenTG statt. Da viele Antragsteller noch die alten Verfahrensregeln nutzen wollten, gingen in kürzester Zeit zahlreiche Anträge ein, sodass die ZKBS an diesem Tag über 100 Anträge zu befinden hatte und bis weit nach Mitternacht tagte.
Gründung der ZKBS 1978
Ins Leben gerufen wurde die ZKBS mit den "Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neu kombinierte Nukleinsäuren" im Februar 1978. Zu diesem Zeitpunkt bestand die ZKBS noch aus zwölf Mitgliedern:
- 4 Sachverständige auf dem Gebiet der Neukombination von Nukleinsäuren
- 4 Sachverständige mit besonderer Erfahrung in der Durchführung von Forschungsarbeiten in Mikrobiologie, Zellbiologie, Hygiene und Ökologie
- 4 Personen aus den gesellschaftlichen Bereichen Gewerkschaften, Industrie, Arbeitsschutz und forschungsfördernde Organisationen.