Veröffentlicht am: Fachmeldung

Neues Gentechnikrecht beschlossen
Das Europäische Parlament hat am 17. Juni 2026 der Neuregelung des europäischen Gentechnikrechts zugestimmt. Dadurch werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) gezüchtet wurden, künftig anders reguliert.
Kern der neuen EU-Verordnung ist die Einteilung von NGT-Pflanzen in zwei Kategorien.
NGT—Pflanzen der Kategorie 1 dürfen genetische Veränderungen in bestimmtem Umfang enthalten (z. B. Insertionen oder Substitutionen mit einer Länge von bis zu 20 Nukleotiden) und werden dann als gleichwertig zu herkömmlichen und konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft. Sie werden ihnen dann regulatorisch weitgehend gleichgestellt.
NGT-Pflanzen der Kategorie 1 und daraus hergestellte Produkte müssen nicht gekennzeichnet werden. Ausnahmen gelten für Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial. Im ökologischen Landbau sind wie bisher keine solchen Pflanzen erlaubt. Technisch unvermeidbare Verunreinigungen sollen aber nicht als Verstoß gegen die EU-Ökoverordnung gelten.
Vor dem Freisetzen oder dem Inverkehrbringen von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 muss künftig behördlich geprüft werden, ob sich die genetischen Veränderungen in dem in der EU-Verordnung näher definierten Rahmen bewegen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf es aber nicht.
Für NGT—Pflanzen der Kategorie 2 gilt das bisherige Gentechnikrecht in weitem Umfang fort, einschließlich der Kennzeichnung von Endprodukten. In die Kategorie 2 fallen NGT-Pflanzen, die genetisch so umfangreich verändert worden sind, dass sie nicht mehr als gleichwertig zu herkömmlichen Pflanzen gelten. Dazu zählen auch NGT-Pflanzen, die nach Art und Umfang der genetischen Veränderung zur Kategorie 1 gehören, aber durch die genetische Veränderung eine Herbizidtoleranz erhalten haben oder eine bekannte insektizide Substanz produzieren.
Die NGT-Verordnung wird zwei Jahre nach Inkrafttreten angewendet. In dieser Zeit werden auf EU-Ebene weitere Detailvorschriften erlassen. Auf nationaler Ebene wird der Rechtsrahmen, insbesondere das Gentechnikgesetz, an die neuen Vorgaben angepasst werden müssen.
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Ausgabejahr: 2026
Datum: 18.06.2026
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