Veröffentlicht am: Fachmeldung

267. Sitzung der ZKBS
Veröffentlicht am: 4. Februar 2026
Die 267. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 3. Februar 2026 am BVL in Berlin statt.
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Das Bakterium Marinobacter adhaerens [PDF, 126 KB] wurde als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 1 zugeordnet.
Der Pilz Aspergillus udagawae [PDF, 155 KB] wurde der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Aktualisierung: Immunmodulatoren in Mikroorganismen
Die Stellungnahme zur Einstufung gentechnischer Arbeiten, bei denen Nukleinsäureabschnitte mit immunmodulierendem Potenzial in das Genom replikationskompetenter Mikroorganismen inseriert werden [PDF, 210 KB] , aus dem Jahr 2022 wurde überarbeitet und um klarstellende Beispiele erweitert. Eine Einzelfallbewertung durch die ZKBS ist nicht in jedem Fall erforderlich, z. B. dann nicht, wenn Kombinationen von Empfängerorganismen und Nukleinsäureabschnitten mit immunmodulierendem Potenzial verwendet werden sollen, die bereits durch die ZKBS bewertet wurden. Eine entsprechende Liste bereits bewerteter Kombinationen [XLSX, 96 KB] steht nun auf der ZKBS-Homepage zur Verfügung.
Aktualisierung: gentechnische Arbeiten mit primären Zellen aus Vertebraten
Die Stellungnahme der ZKBS zur Einstufung gentechnischer Arbeiten mit primären Zellen aus Vertebraten [PDF, 188 KB] wurde aktualisiert. Es wurden z. B. taxonomische Anpassungen und eine Anpassung der Definition des Begriffs „primäre Zellen“ an die Definition gemäß GenTSV (§ 3 Nr. 2) vorgenommen. Weiterhin wurden die Ausführungen dazu überarbeitet, welche Tests von Zellen für eine Risikogruppenzuordnung unter Berücksichtigung der in Deutschland vorkommenden Viren erforderlich sind.
Allgemeine Stellungnahme der ZKBS zur Vergleichbarkeit: Deletionen im Genom von Mikroorganismen der Risikogruppe 2
Die Stellungnahme zur Vergleichbarkeit häufig durchgeführter gentechnischer Arbeiten beim Einführen von Deletionen in das Genom von Mikroorganismen der Risikogruppe 2 [PDF, 99 KB] wurde auf Bitte der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) erstellt. Sie soll zukünftig den Genehmigungsbehörden der Bundesländer das Herstellen der Vergleichbarkeit für die Sicherheitsbewertung gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 ermöglichen, wenn Gene oder Nukleinsäureabschnitte im Genom eines Mikroorganismus der Risikogruppe 2 deletiert werden. Ist eine Deletion nicht mit einer Erhöhung des Gefährdungspotenzials verbunden, ist eine Beteiligung der ZKBS nicht erforderlich.
Außer Kraft gesetzt: Stellungnahme zur Bewertung von Vektoren bei gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen zu Forschungszwecken
Die „Stellungnahme der ZKBS zur Bewertung von Vektoren bei gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen zu Forschungszwecken“ (Az. 6790-10-16, August 1992) beschrieb das Vorgehen bei der Risikobewertung gentechnischer Arbeiten nach § 7 GenTSV (Fassung vom 04.11.1990). Insbesondere lag der Fokus darauf, dass der Einsatz von Vektoren, die mobilisierbar sind und/oder einen breiten Wirtsbereich haben, nicht mit einer Erhöhung des Gefährdungspotentials einhergehen muss.
Mit der Novellierung der GenTSV, die am 01. März 2021 in Kraft trat, wurden die Kapitel zur Risikobewertung von Organismen umfassend überarbeitet. Die Inhalte der Stellungnahme sind vollständig durch die §§ 5, 22, 23 und Anlage 1 der novellierten GenTSV abgedeckt. Die Stellungnahme wird daher nicht mehr benötigt und außer Kraft gesetzt.
Ankündigung: BVL Expert Forum ‚Modern Molecular Methods in Biotechnology‘
Am 24. und 25. Februar findet in Berlin im Hotel Estrel Congress Center die BVL-Fachtagung ‚Modern Molecular Methods in Biotechnology‘ statt. Als Referenten nehmen auch die ZKBS-Mitglieder Prof. Dr. Jens Boch und Dr. Jan-Wolfhard Kellmann teil. Im Fokuspanel ‚Future Horizons: Potential and Oversight of Synthetic Biology‘ wird ein Überblick zur Synthetischen Biologie gegeben. Dr. Sebastian Oehm, Koautor der Publikation Adamala et al., 2024, wird einen Vortrag über das Gefährdungspotenzial von Spiegelbakterien halten.
Hier ist die Registratur zur Teilnahme vor Ort oder online möglich.
Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 3. März 2026 im Rahmen einer Webkonferenz statt.
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Ausgabejahr: 2026
Datum: 05.02.2026
Kontakt
Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 40200
E-Mail Adresse: kontakt-zkbs@bvl.bund.de