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Veröffentlicht am: Fachmeldung

266. Sitzung der ZKBS

Veröffentlicht am: 5. Dezember 2025

Die 266. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 2. Dezember 2025 am BVL in Berlin statt.

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Das Bakterium Alcaligenes faecalis [PDF, 204 KB]  sowie die Viren Rabbit coronavirus HKU14 und Betacoronavirus ratti  [PDF, 131 KB] wurden als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Die Parasiten Leishmania guyanensis und Leishmania panamensis [PDF, 232 KB]  wurden der Risikogruppe 3** zugeordnet. Gentechnischen Arbeiten ohne den Überträger können aber gemäß der Stellungnahme der ZKBS zu gentechnischen Arbeiten mit Parasiten in der Sicherheitsstufe 2 erfolgen, sofern keine Nukleinsäureabschnitte übertragen werden, die das Gefährdungspotenzial der o. g. Empfängerorganismen erhöhen.

Aktualisierung der Stellungnahme zu C-Typ-Retroviren der Hühner

Die Stellungnahme aus dem Jahr 1994 wurde umfangreich überarbeitet und aktualisiert. Sie trägt nun den Titel „Stellungnahme der ZKBS zur Risikobewertung von Alpharetroviren als Spender- und Empfängerorganismen [PDF, 395 KB] “. Im Rahmen der Aktualisierung wurden die Einstufungen der Alpharetroviren anhand der zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Literatur überprüft. Je nachdem, ob diese replikationsdefekt oder -kompetent sind, und ob sie Erkrankungen bei Vögeln oder Säugern auslösen, wurden sie den Risikogruppen 1 oder 2 zugeordnet.

Allgemeine Stellungnahme der ZKBS zu den Kriterien der Vergleichbarkeit: Übertragung von bestimmten Nukleinsäureabschnitten ohne Gefährdungspotenzial auf Mikroorganismen der Risikogruppe 2

Diese Stellungnahme [PDF, 118 KB] wurde auf Bitte der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) abgegeben. Sie soll zukünftig den Genehmigungsbehörden der Bundesländer das Herstellen der Vergleichbarkeit für die Sicherheitsbewertung gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 ermöglichen, wenn Reportergene, Selektionsmarker und technische Sequenzen ohne Gefährdungspotenzial auf Empfängerorganismen übertragen werden sollen, die der Risikogruppe 2 zugeordnet sind. Eine Beteiligung der ZKBS ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Toxin-Workshop am Sitzungsvortag

Am 1. Dezember 2025 hatte die ZKBS am BVL in Berlin zu einem Workshop eingeladen. 

Ziel war es, sich zum aktuellen Stand des Wissens, insbesondere zu Wirkmechanismen von Toxinen, Modellen zur Bestimmung einer relevanten letalen Dosis, zur erfolgreichen Inaktivierung und zu geeigneten Sicherheitsmaßnahmen mit Expertinnen und Experten auszutauschen.

Hierfür wurden Herr Prof. Dr. Holger Barth, Direktor des Instituts für experimentelle und klinische Pharmakologie, Toxikologie und Naturheilkunde der Universität Ulm, Frau Prof. Dr. Bettina Seeger, Leiterin der Abteilung Lebensmitteltoxikologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover sowie Frau Dr. Brigitte Dorner vom Zentrum für Biologische Gefahren und spezielle Pathogene, Fachgebiet ZBS 3: „Biologische Toxine“ des Robert Koch-Instituts und Leiterin des Konsiliarlabors für Neurotoxin-produzierende Clostridien (Botulismus, Tetanus) als Gastredner und Gastrednerinnen eingeladen. Der Austausch war intensiv und konstruktiv und wird in Stellungnahmen der ZKBS Berücksichtigung finden.

Die Geschäftsstelle der ZKBS wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026.

Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 3. Februar 2026 im Rahmen einer Webkonferenz statt.


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Ausgabejahr: 2025
Datum: 05.12.2025

Kontakt

Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 40200
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