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Veröffentlicht am: Fachmeldung

240. Sitzung der ZKBS

Die 240. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 5. April 2022 am BVL in Berlin im Rahmen einer Webkonferenz statt.

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Das Bakterium Pantoea eucalypti [PDF, 568KB] wurde durch die ZKBS als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 1 zugeordnet.

Die Bakterien Bacteroides uniformis [PDF, 576KB], Pseudomonas oleovorans [PDF, 699KB] und Vibrio coralliilyticus [PDF, 573KB] wurden der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Aktualisierung der Stellungnahme zur Risikobewertung des Xenotropic murine leukemia virus-related virus (XMRV) und der Zelllinien 22Rv1 und CWR-R1

Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde die Stellungnahme [PDF, 564KB] aktualisiert. Die zunächst postulierte Assoziation von XMRV mit Prostatakarzinomen und dem chronic fatigue syndrome konnte in den letzten Jahren nicht bestätigt werden. Es gibt somit gegenwärtig keine gesicherten Belege für einen Zusammenhang zwischen einer Infektion mit XMRV und einer Erkrankung bei Mensch oder Tier. Da es sich allerdings um ein Retrovirus handelt, das humane Zellen infizieren kann und das Risiko einer Insertionsmutagenese birgt, bleibt die Einstufung von XMRV in die Risikogruppe 2 bestehen.

Stellungnahme der ZKBS zur Eignung von asporogenen, thyminabhängigen Mutanten des Bacillus subtilis Stamm 168 als Teil biologischer Sicherheitsmaßnahmen

Bis zum Inkrafttreten der Novelle der GenTSV vom 01. März 2021 waren asporogene, thyminabhängige Mutanten des Bacillus subtilis Stammes 168 als Teil biologischer Sicherheitsmaßnahmen anerkannt. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, die biologischen Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, stellte die ZKBS fest, dass asporogene, thyminabhängige Mutanten des B. subtilis Stammes 168 nur folgende Bedingungen nach § 8 Abs. 1 GenTSV erfüllen: Sie sind wissenschaftlich sehr gut beschrieben, apathogen und ein horizontaler Gentransfer auf andere Bakterien ist nicht zu erwarten. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Stämme außerhalb gentechnischer Anlagen überleben könnten, da die Thyminabhängigkeit in Böden ausgeglichen werden kann.

Asporogene Mutanten können gemäß der Stellungnahme [PDF, 652KB] aber als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme anerkannt werden, wenn die vorliegende spo-Mutation mit einer Häufigkeit von ≤ 10-7 revertiert und mindestens eine weitere experimentell bestätigte Mutation vorliegt, die die vegetative Vermehrung der Bakterien unter natürlichen Umweltbedingungen behindert. Thyminmangelmutationen sind dafür nicht geeignet. Die Eignung des jeweiligen Stammes wird als Einzelfallentscheidung von der ZKBS geprüft.

Informationen dazu, welche asporogenen B. subtilis 168-Mutanten als Empfängerstämme für biologische Sicherheitsmaßnahmen geeignet sind, werden von der ZKBS-Geschäftsstelle in der Datenbank der Empfängerstämme für biologische Sicherheitsmaßnahmen gesammelt und zur Verfügung gestellt.

Tätigkeitsbericht der ZKBS für das Jahr 2021

Der ZKBS-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 wurde verabschiedet und wird in den nächsten Tagen auf die Homepage eingestellt. Die aktuellen Statistiken finden Sie bereits hier.

Wahl des Vorsitzes der ZKBS und seiner Stellvertretenden

Als neuer Vorsitzender der ZKBS wurde Herr Prof. Dr. Dr. T. Vahlenkamp gewählt.

Frau Prof. Dr. S. Smola und Herr Prof. Dr. U. Groß wurden als stellvertretende Vorsitzende der ZKBS gewählt.

Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 3. Mai 2022 statt.

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Ausgabejahr: 2022
Datum: 05.04.2022

Kontakt

Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 40200
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