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239. Sitzung der ZKBS

Die 239. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 8. Februar 2022 am BVL in Berlin im Rahmen einer Webkonferenz statt.

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Die Insektenviren La Jolla-Virus und Motts Mill-Virus wurden im Rahmen einer gentechnischen Arbeit entsprechend der Kriterien der Stellungnahme [PDF, 599KB] der ZKBS zur Risikobewertung von Viren mit einem ausschließlichen Wirtsbereich für Insekten als Spender- und Empfängerorganismen der Risikogruppe 1 zugeordnet.

Die Spezies Streptococcus salivarius [PDF, 114KB] wurde der Risikogruppe 2 zugeordnet. Abweichend hiervon wurden die S. salivarius-Stämme K12, M18, 24SMB und DB-B5 [PDF, 114KB] der Risikogruppe 1 zugeordnet, weil ihre Apathogenität erwiesen ist.

Darüber hinaus wurde auch das Mustelidae-endogene Lentivirus des Frettchens im Rahmen einer gentechnischen Arbeit vorsorglich der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Aktualisierung der Stellungnahme der ZKBS zur Risikobewertung von prokaryotischen Umweltisolaten bei gentechnischen Arbeiten

Die Stellungnahme [PDF, 31KB] wurde dahingehend angepasst, dass Projektleiter mit nicht bis zur Speziesebene identifizierten Isolaten ohne Gefährdungspotenzial, die sich anhand der beschriebenen Kriterien den extremophilen, halophilen oder autotrophen Organismengruppen zuordnen lassen, auch ohne ZKBS-Beteiligung in der Sicherheitsstufe 1 arbeiten können. Außerdem berücksichtigt die Stellungnahme nun, dass auch Archaea mitunter der Risikogruppe 2 zuzuordnen sind. Es wurde weiterhin ein Passus ergänzt, der anhand des Beispiels Cyanobakterien aufzeigt, dass die Bildung von Toxinen nur dann in die Risikobewertung einfließt, wenn die zu bewertenden Organismen auch eine Infektion bei Mensch oder Tier verursachen können.

Aktualisierung der Stellungnahme der ZKBS zur Einstufung gentechnischer Arbeiten, bei denen Gene für immunmodulierende Proteine in das Genom replikationskompetenter Mikroorganismen inseriert werden

Bisher war gemäß der Stellungnahme [PDF, 399KB] bei gentechnischen Arbeiten eine Einzelfallbewertung durch die ZKBS u. a. dann nicht erforderlich, wenn das Vektor-Empfängersystem als biologische Sicherheitsmaßnahme anerkannt war. Diese Vorgabe wurde so erweitert, dass eine Einzelfallbewertung durch die ZKBS nicht erforderlich ist, wenn Empfängerorganismen verwendet werden, die kein Gefährdungspotential für Menschen und Tiere aufweisen und die Menschen und Tiere nicht dauerhaft besiedeln oder infizieren können.

Rücknahme der Stellungnahme der ZKBS zur Infektion von Tieren mit gentechnisch veränderten Organismen der Risikogruppe 2

Die Stellungnahme stammt aus dem Jahr 1994. Die darin behandelten Fragen sind inzwischen ausreichend in den Vorgaben von GenTG und GenTSV adressiert. Die Stellungnahme wurde von der Homepage entfernt. In der Homepage-Kategorie „Änderungen“ wird neben Veränderungen von Einstufungen von nun an auch vermerkt, wenn eine Stellungnahme ihre Gültigkeit verliert und von der Homepage entfernt wird.

Höherstufung der Zelllinie NK-92 - zurückgenommen

- Aktualisierung: Es wurden Daten eines Lymphozyten-Transformationstests eingereicht. Die Zellen können daher weiterhin der Risikogruppe 1 zugeordnet werden. -

(Es handelt sich um eine EBV-transformierte Zelllinie, für die weder gezeigt wurde, dass das EBV-Genom defekt ist, noch wurde ein Lymphozytentransformationsassay durchgeführt. Gemäß der allgemeinen Stellungnahme [PDF, 505KB] der ZKBS zur Risikobewertung von etablierten humanen Zelllinien, die mithilfe des Epstein-Barr-Virus (EBV) immortalisiert wurden, ist diese Zelllinie der Risikogruppe 2 zuzuordnen. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Eintrag der Zellliniendatenbank.)

Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 5. April 2022 statt.

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Ausgabejahr: 2022
Datum: 08.02.2022

Kontakt

Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 40200
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