Im Gentechnik-Biologiebaukasten „DIY Bacterial Gene Engineering CRISPR“-Kit des US-amerikanischen Herstellers „The ODIN“ hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in zwei stichprobenartig analysierten Kits potenziell krankheitserregende Bakterien identifiziert, die zum Teil eine mehrfache Antibiotikaresistenz aufweisen. Dieser Fund steht im Widerspruch zur Herstellerangabe, wonach das Kit nur apathogene Escherichia coli-Bakterien der Risikogruppe 1 enthält. Auch das Regierungspräsidium Tübingen hat unabhängig von LGL ein am 01.11.2016 von der Firma Odin abgesandtes DIY-Kit beim Landesgesundheitsamt Stuttgart untersuchen lassen und ist zu den gleichen Ergebnissen wie das LGL gekommen.
Bereits die Aufbewahrung eines solchen kontaminierten Kits ist ebenso wie dessen Einfuhr, dessen Ausfuhr, dessen Abgabe oder Arbeiten damit in Deutschland gemäß § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ohne entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde nicht gestattet.
Die vom LGL gefundenen pathogenen Bakterien sind als Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten gemäß § 5 Abs. 1 Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) der Risikogruppe 2 zugeordnet. Bei der Durchführung des Experiments mit einem kontaminierten Kit würde es sich somit um eine gentechnische Arbeit der Sicherheitsstufe 2 handeln. Für gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 sind erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Experimentators und der umgebenden Umwelt erforderlich. Diese Arbeiten dürfen nur in einer bei der zuständigen Behörde angemeldeten gentechnischen Anlage der Sicherheitsstufe 2 durchgeführt werden. Auch in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, die über eine gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 1 verfügen, darf nicht mit dem kontaminierten Kit gearbeitet werden. Käufer des entsprechenden Kits werden daher gebeten, die Kits vorerst nicht zu verwenden und Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufzunehmen.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit entnehmen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Regelungen beim Umgang mit Do-it-yourself-Kits finden Sie in der Fachmeldung des BVL zu Gentechnik mit Biologiebaukästen.
(Aktualisierte Fachmeldung vom 23.06.2017.)