Ihre Stellungnahmen und Risikobewertungen verabschiedet die ZKBS entweder in einem schriftlichen Umlaufverfahren oder auf einer der durchschnittlich sieben nicht-öffentlichen Sitzungen im Jahr, die in den Räumlichkeiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stattfinden.