Published on: Fachmeldung
246. Sitzung der ZKBS
Die 246. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 7. Februar 2023 am BVL in Berlin im Rahmen einer Webkonferenz statt.
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Der Schlauchpilz Aspergillus pseudoterreus [PDF, 554KB] wurde durch die ZKBS als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Pseudomonas alloputida [PDF, 577KB] wurde als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 2 eingestuft. Die Einstufung basiert auf neuen Erkenntnissen zur Klassifizierung der Spezies P. putida und P. alloputida. Zuvor wurde P. alloputida der morphologisch sehr ähnlichen Spezies P. putida (Risikogruppe 2) zugeordnet. Die Einstufung wurde in der allgemeinen Stellungnahme zur Bewertung von P. putida [PDF, 577KB] ergänzt. In der Stellungnahme findet sich außerdem die Information, dass der Stamm P. alloputida KT2440 (ehemals P. putida KT2440) aufgrund fehlender Virulenzfaktoren weiterhin der Risikogruppe 1 zugeordnet und als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme anerkannt ist. Aufgrund der Neuklassifizierung der Spezies P. putida und P. alloputida ergab sich auch die Notwendigkeit der Aktualisierung der allgemeinen Stellungnahme zur Eignung von Pseudomonas putida KT2440 als Teil biologischer Sicherheitsmaßnahmen [PDF, 596KB].
Weiterhin wurden das Thicket rat hepatitis B virus (TRHBV), das Ringtail hepatitis B virus (RtHBV) sowie das Domestic cat hepatitis B virus im Rahmen von gentechnischen Arbeiten durch die ZKBS als Spender- und Empfängerorganismen der Risikogruppe 3** zugeordnet.
Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 7. März 2023 statt.
Stellungnahme zu Arbeiten mit multiresistenten Bakterienstämmen
Die ZKBS hat eine neue allgemeine Stellungnahme veröffentlicht zu gentechnischen Arbeiten, bei denen Bakterienstämme mit multiplen Resistenzen gegen Antibiotika generiert werden sollen. Multiresistente Krankheitserreger rufen immer häufiger lebensbedrohliche nosokomiale Infektionen und stellen eine große globale Herausforderung dar.
In Übereinstimmung mit dem „Global action plan on antimicrobial resistance“ der WHO und der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie DART2030 empfiehlt die ZKBS grundsätzlich, den Umgang mit und die Erzeugung von multiresistenten Bakterienstämmen sowie die Erzeugung oder Einbringung zusätzlicher Resistenzen in bereits multiresistente Bakterienstämme im Rahmen gentechnischer Arbeiten so weit wie möglich zu vermeiden.
Sollen solche Arbeiten dennoch durchgeführt werden, so finden sich in der Stellungnahme Empfehlungen zur Bewertung und zur Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen.
Neue Stellungnahme zu gentechnischen Arbeiten mit Parasiten
Die Stellungnahme der ZKBS zur Einstufung der Parasiten Leishmania brasiliensis, Leishmania donovani, Plasmodium falciparum und Trypanosoma brucei rhodesiense als Empfängerorganismen bei gentechnischen Arbeiten (Az. 6790-10-70, 2001) wurde außer Kraft gesetzt und durch die neue Stellungnahme der ZKBS zu gentechnischen Arbeiten mit Parasiten ersetzt.
Insbesondere wird in der Stellungnahme die Verwendung der Fußnote d erläutert, mit der in der Liste der Spender- und Empfängerorganismen bestimmte Parasiten gekennzeichnet werden. Die Fußnote berücksichtigt, dass für die Übertragung von bestimmten Parasiten auf Mensch oder Tier ein Überträger notwendig ist bzw. dass einige Stadien von Parasiten nicht infektiös sind. In solchen Fällen können gentechnische Arbeiten mit diesen Parasiten ggf. in einer niedrigeren Sicherheitsstufe durchgeführt werden.
Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 3. September 2024 am BVL in Berlin statt.
____________________________________________________________________________________________
Sie wollen immer die aktuellen Fachmeldungen und News zur ZKBS erhalten? Dann abonnieren Sie bitte den BVL-Newsletter im Bereich Gentechnik. Sie werden dann per E-Mail informiert, wenn eine neue Fachmeldung des BVL oder der ZKBS zu gentechnischen Themen erscheint. Natürlich können Sie den Newsletter auch jederzeit wieder abbestellen.
Ausgabejahr: 2023
Datum: 10.02.2023
Zum Thema
Kontakt
Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 40200
E-Mail Adresse: kontakt-zkbs@bvl.bund.de