Jump to content

Published on: Fachmeldung

236. Sitzung der ZKBS

Die 236. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 7. September 2021 am BVL in Berlin im Rahmen einer Webkonferenz statt.

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Chryseobacterium nematophagum [PDF, 567KB] wurde durch die ZKBS als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 1 eingestuft.

Ebenfalls in die Risikogruppe 1 eingestuft wurden die Bakterien Avibacterium avium und Avibacterium volantium [PDF, 585KB]. Avibacterium endocarditidis, Avibacterium gallinarum und Avibacterium paragallinarum [PDF, 585KB] wurden der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Der Risikogruppe 2 wurden auch die Bakterien Glaesserella australis und Glaesserella parasuis [PDF, 89KB] sowie das Archaeon Methanobrevibacter oralis [PDF, 72KB] zugeordnet.

Allgemeine Stellungnahme zu Kriterien der Risikobewertung von Viren mit einem ausschließlichen Wirtsbereich für Insekten

Auf ihrer Sitzung hat die ZKBS auch eine allgemeine Stellungnahme mit Kriterien der Risikobewertung von Viren mit einem ausschließlichen Wirtsbereich für Insekten [PDF, 599KB] verabschiedet.

Aufgrund des technischen Fortschritts werden im Rahmen von Metagenomstudien zunehmend Insektenviren identifiziert, für die lediglich die Sequenzinformation, jedoch keine weiteren Informationen vorliegen. Dadurch werden vermehrt auch Viren gefunden, die bisher nicht als Pathogene in Erscheinung getreten sind.

Die Stellungnahme sieht vor, Viren, deren Nukleinsäureabschnitte in komplexen Umweltproben von in Deutschland freilebenden Nutzinsekten nachgewiesen werden und für die kein Hinweis auf eine Pathogenität vorliegt, der Risikogruppe 1 zuzuordnen.

Zudem werden insbesondere wirtschaftlich relevante Bestäubungsinsekten wie Honigbienen und Hummeln den besonders zu schützenden Nutzinsekten zugeordnet.

Die Stellungnahme benennt Sicherheitsmaßnahmen, die zusätzlich einzuhalten sind, wenn mit Insektenviren gearbeitet wird, deren Wirte in Deutschland oder angrenzenden Ländern vorkommen.

Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 5. Oktober 2021 statt.

____________________________________________________________________________________________

Sie wollen immer die aktuellen Fachmeldungen und News zur ZKBS erhalten? Dann abonnieren Sie bitte den BVL-Newsletter im Bereich Gentechnik. Sie werden dann per E-Mail informiert, wenn eine neue Fachmeldung des BVL oder der ZKBS zu gentechnischen Themen erscheint. Natürlich können Sie den Newsletter auch jederzeit wieder abbestellen.

Newsletter abonnieren

Ausgabejahr: 2021
Datum: 06.09.2021

Kontakt

Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 40200
E-Mail Adresse: