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Published on: Fachmeldung

226. Sitzung der ZKBS

Die 226. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 4. Februar 2020 am BVL in Berlin statt.

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Die ZKBS ordnete die Bakterien Mycobacterium avium ssp. hominissuis, Flavobacterium johnsoniae sowie Vibrio cholerae C6706 ΔCTXΦ als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu.

Weiterhin wurden im Rahmen der Bewertung von gentechnischen Arbeiten die Bakterien Aeromonas diversa, Bibersteinia trehalosi, Cardiobacterium valvarum, Kingella kingae, Moraxella bovis, Acidaminococcus sp. BV3L6 sowie Lachnospiraceae-Bakterium ND2006 in die Risikogruppe 2 eingestuft.

Aktualisierung der allgemeinen Stellungnahme zum Gentransfer mithilfe retroviraler Vektoren

Die Stellungnahme wurde um die Empfehlung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit pseudotypisierten retroviralen Vektoren ergänzt, die eine erhöhte Partikelstabilität aufweisen und Nukleinsäuren mit onkogenem Potenzial übertragen.

Bei Vektoren, die aufgrund der Rezeptorspezifität des verwendeten Hüllproteins humane Lungenepithelzellen infizieren können, wird zur Vermeidung einer Infektion durch Aerosole das Tragen eines Atemschutzes mit dem Rückhaltevermögen der Klasse P3 empfohlen. Davon ausgenommen sind VSV-G-pseudotypisierte retrovirale Vektoren, da diese humane Lungenepithelzellen nur mit sehr geringer Effizienz über die apikale Seite infizieren können. Für VSV-G-pseudotypisierte retrovirale Vektoren wird aufgrund ihres breiten Zelltropismus das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen. 

- Die Stellungnahme wird in Kürze online gestellt. -

MEACB-Stellungnahme zur möglichen Regulation der Neuen Molekularen Techniken

Im November 2019 fand das 9. Treffen der europäischen Institutionen für die biologische Sicherheit (MEACB) in Berlin statt. Im Rahmen dieses Treffens stimmte die Mehrheit der vertretenen Sicherheits-Komitees darin überein, dass ein Bedarf besteht, die europäische GVO-Regulierung zu ändern. Eine gemeinsame Stellungnahme der ZKBS, der schweizerischen EFBS und der niederländischen COGEM bzgl. einer möglichen zukünftigen Regulation der Neuen Molekularen Techniken wurde erarbeitet und an die Europäische Kommission verschickt.

Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 7. April 2020 statt.

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Ausgabejahr: 2020
Datum: 04.02.2020

Kontakt

Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 40200
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