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225. Sitzung der ZKBS
Die 225. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 3. Dezember 2019 am BVL in Berlin statt.
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Die ZKBS ordnete die Bakterien Bdellovibrio bacteriovorus und Micavibrio aeruginosavorus als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 1 zu.
Der Erreger der Schlafkrankheit, Trypanosoma brucei gambiense, wurde in die Risikogruppe 3** hochgestuft. Die Einstufung kann herabgesetzt werden, wenn die Arbeiten mit dem Parasiten ohne Überträger/Zwischenwirt bzw. ohne infektiöse Stadien des Parasiten durchgeführt werden, und keine Nukleinsäureabschnitte übertragen werden, die das Gefährdungspotenzial von T. b. gambiense erhöhen.
Aktualisierung der Stellungnahme zur Risikobewertung von gentechnischen Arbeiten mit rekombinanten Influenza-A-Viren
Basierend auf neuer Literatur wurde die Allgemeine Stellungnahme zur Bewertung rekombinanter Influenza-A-Viren überarbeitet. Die Laborstämme WSN und PR8 mit Mutationen in den Genomsegmenten PB1, PB2 und/oder PA des Polymerasekomplexes werden nun von einer vorsorglichen Höherstufung in die Risikogruppe 3 ausgenommen. Da diese Stämme aufgrund ihrer Passagierungsgeschichte nur eine sehr geringe Pathogenität für den Menschen aufweisen, ist nicht davon auszugehen, dass sich ihr Gefährdungspotenzial durch das Einführen von Punktmutationen über das eines Organismus der Risikogruppe 2 hinaus erhöht.
Update zur Synthetischen Biologie
Eine Auswahl relevanter Artikel aus dem Bereich der Synthetischen Biologie für den Zeitraum Juli bis November finden Sie hier. Außerdem werden dort in einer neuen Rubrik ‚Methoden mit Einfluss auf die Synthetische Biologie‘ zwei Publikationen vorgestellt.
Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 4. Februar 2020 statt.
Weitere Informationen
> Im November 2019 fand das 9. Treffen der europäischen Institutionen für die biologische Sicherheit (MEACB) in Berlin statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
> Stellungnahme der DFG, Leopoldina und Union der deutschen Akademien der Wissenschaften zu genomeditierten Pflanzen erschienen. Die Stellungnahme „Wege zu einer wissenschaftlich begründeten, differenzierten Regulierung genomeditierter Pflanzen in der EU“ wurde gemeinsam von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Deutschen Forschungsgemeinschaft erarbeitet.
Seit einigen Jahren stehen der Wissenschaft die Werkzeuge der sogenannten Genomeditierung zur Verfügung, welche inzwischen breite Anwendung finden, u.a. in der Grundlagenforschung und der Pflanzenzüchtung. Durch ihre besondere Präzision lässt sich nach ihrer Anwendung häufig nicht feststellen, ob die jeweilige Veränderung auch zufällig oder durch konventionelle Züchtungsmethoden hätte entstehen können.
Im Juli 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass jegliche durch Genomeditierung veränderte Organismen unter die rechtlichen Regelungen für Freisetzung, Inverkehrbringen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von „genetisch veränderten Organismen“ (GVO) fallen.
Die Stellungnahme skizziert die resultierende Problemlage für Forschung und Anwendung sowie den dringenden Reformbedarf. Sie macht konkrete Vorschläge, wie aus Sicht der deutschen Wissenschaft das europäische Gentechnikrecht kurzfristig novelliert und langfristig komplett neugestaltet werden könnte.
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Ausgabejahr: 2019
Datum: 03.12.2019
Zum Thema
Kontakt
Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 40200
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