235. Sitzung der ZKBS

Datum: 14.04.2021

Die 235. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 8. Juni 2021 am BVL in Berlin im Rahmen einer Webkonferenz statt.

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Die Insektenviren "Loch Morlich Virus", "River Luinaeg Virus“ sowie "Mayfield Virus 1 und 2" wurden durch die ZKBS als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 1 eingestuft.

Das Pigeon circovirus, das Bovine Coronavirus und das Porcine circovirus 3 wurden der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Die Bakterien Peptoniphilus duerdenii, Mycoplasma hyosynoviae, Lawsonia intracellularis sowie die Gallibacterium spp. G. anatis, G. melopsittaci, G. salpingitidis und G. trehalosifermentans wurden der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Ebenso wurden die Pilze Ustilaginoidea virens sowie Aspergillus brasiliensis der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Die rekombinanten, replikationsdefekten Adenoviren rAd5-S-CoV2 und rAd26-S-CoV2 des Kombinationsimpfstoffes Sputnik V wurden der Risikogruppe 1 zugeordnet. Sie basieren auf Adenoviren des Serotyps 5 (Ad5) bzw. 26 (Ad26) und sollen vor einer Erkrankung durch SARS-CoV-2 schützen. Der Kombinationsimpfstoff ist bereits in über 60 Ländern der Welt zugelassen.

Zu beachten ist, dass die Herstellung von rAd5-S-CoV2-Partikeln in HEK293-Zellen aufgrund der Möglichkeit einer homologen Rekombination und der damit einhergehenden Aufhebung des Replikationsdefekts eine gentechnische Arbeit der Sicherheitsstufe 2 ist. Mit den rAd5-S-CoV2-Partikeln kann erst dann unter Bedingungen der Sicherheitsstufe 1 umgegangen werden, wenn gezeigt ist, dass (unter Berücksichtigung der nach den europäischen Produktionsstandards für Arzneimittel zulässigen Nachweisgrenze) keine Kontamination mit replikationskompetenten Adenoviren vorliegt.

Generierung von induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC) mittels vom Sendaivirus abgeleiteten replikationsdefekten viralen Vektoren

Diese neue Allgemeine Stellungahme zur Vergleichbarkeit wurde verabschiedet, um die Sicherheitsbewertung solcher Arbeiten zu erleichtern, insbesondere die Bewertung, ob es sich bei den verwendeten SeV-Vektoren und bei den iPSC um gentechnisch veränderte Organismen handelt.

Der ZKBS-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 wurde verabschiedet und findet sich nun auf der Homepage.

Ebenfalls wurde das Monitoring zur Synthetischen Biologie für das Jahr 2020 abgeschlossen und auf die Homepage eingestellt.



Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 7. September 2021 statt.

Sie wollen immer die aktuellsten Fachmeldungen und News zur ZKBS erhalten? Dann abonnieren Sie bitte den BVL-Newsletter im Bereich Gentechnik. Sie werden dann per E-Mail informiert, wenn eine neue Fachmeldung des BVL oder der ZKBS zu gentechnischen Themen erscheint.
Natürlich können Sie den Newsletter auch jederzeit wieder abbestellen.

Ausgabejahr 2021
Datum 14.04.2021

Kontakt

Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 40200
E-Mail Adresse: kontakt-zkbs@bvl.bund.de

Seiteninformation und -funktionen

Suchen Sie etwas Bestimmtes?

Fachbegriffe und Fremdwörter

Zum Glossar

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Kontakt