220. Sitzung der ZKBS

Datum: 02.04.2019

Die 220. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 2. April 2019 am BVL in Berlin statt.

Auf dieser Sitzung wurde die bisherige Vorsitzende, Frau Prof. Dr. Sigrun Smola, in ihrem Amt bestätigt und einstimmig für weitere drei Jahre als Vorsitzende gewählt.

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Die ZKBS ordnete Clostridium beijerinckiiClostridium scatologenes und Clostridium sp. („Clostridium aminobutyricum“) als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 1 zu.

Eubacterium limosum wurde im Rahmen von gentechnischen Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Der Pilz Hortaea werneckii wurde in die Risikogruppe 1 herabgestuft. Unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage und in Verbindung mit der weltweiten Verbreitung sowie dem häufigen Auftreten von H. werneckii ist nicht von einem Gefährdungspotenzial für immunkompetente Menschen und Tiere oder die Umwelt auszugehen.

Das Bombali ebolavirus (BOMV) wurde der Risikogruppe 4 zugeordnet. Konkrete Hinweise auf ein humanpathogenes Potenzial des Virus gibt es bislang nicht. Aufgrund der Verwandtschaft zu den anderen Ebolaviren ist jedoch nicht auszuschließen, dass BOMV ein vergleichbares humanpathogenes Potenzial besitzt.

Aktualisierung der Stellungnahme zur Einstufung gentechnischer Arbeiten, bei denen Gene für immunmodulierende Proteine in das Genom replikationskompetenter Mikroorganismen inseriert werden

Aufgrund häufiger Anfragen zur Erforderlichkeit einer Einzelfallbewertung beim Einbringen von Apoptose-regulierenden Genen in einen replikationskompetenten Mikroorganismus wurde die Stellungnahme noch einmal präzisiert. Die Stellungnahme bezieht sich nun nur noch auf immunmodulierende Gene.

Disclaimer für ZKBS-Stellungnahmen mit Bezug zu den Neuen Verfahren der Mutagenese

Als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom 25. Juli 2018 zu den Neuen Verfahren der Mutagenese hat die ZKBS beschlossen, den ZKBS-Stellungnahmen mit Bezug zu den neuen molekularbiologischen Techniken, die vor dem Urteil verabschiedet wurden, einen Disclaimer voranzustellen. Dies betrifft die „Stellungnahme der ZKBS zu neuen Techniken für die Pflanzenzüchtung“ vom Juni 2012 und die „Allgemeine Stellungnahme der ZKBS zur Verwendung der Zinkfinger-Nuklease-Technologie 1“ vom Dezember 2011.

Monitoring Synthetische Biologie

Ergänzend zu dem Fokusthema “Synthetische Biologie” werden im unter der Homepage-Kategorie "Synthetische Biologie" zukünftig wissenschaftliche Artikel über interessante Neuheiten aus dem Bereich vorgestellt und bewertet, die den ZKBS-Monitoringbericht vom Juni 2018 ergänzen. Die bis einschließlich März 2019 publizierten Entwicklungen fallen demnach in den Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes.

Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 7. Mai 2019 statt.


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Ausgabejahr 2019
Datum 02.04.2019

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Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
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