218. Sitzung der ZKBS
Datum: 04.12.2018
Die 218. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 4. Dezember 2018 am BVL in Berlin statt.
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Die ZKBS ordnete Candida auris und Parabacteroides goldsteinii als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu.
Herabstufung einiger Adeno-assoziierter Viren (AAV)
Die allgemeine Stellungnahme zur Risikobewertung der aus Primaten isolierten AAV-Serotypen aus dem Jahr 2005 wurde hinsichtlich neuer Erkenntnisse überprüft. Insbesondere wurden neuere Daten zur Seroprävalenz im Menschen zur Risikobewertung herangezogen. Einzelne Isolate wurden in die Risikogruppe 1 herabgestuft.
Neben AAV-2, AAV-3, AAV-3b und AAV-5 werden nun auch AAV-1, AAV-6, AAV-8, AAV-9 und AAV-rh10 der Risikogruppe 1 zugeordnet.
Die Serotypen AAV-4, AAV-7 und AAV-10 bis -13 werden weiterhin der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Hochstufung des Poliovirus Serotyp 2 in Risikogruppe 3
2015 wurde der Serotyp 2 des Poliovirus durch die WHO für ausgerottet erklärt. In diesem Zusammenhang wurde ein Plan erstellt, der den Umgang mit dem Serotyp 2 nur unter bestimmten containment-Maßnahmen und nach erfolgter Genehmigung erlaubt, um das Risiko einer Wiedereinschleppung zu minimieren und den Erhalt der Poliofreiheit zu sichern.
Um der WHO-Empfehlung gerecht zu werden und das Risiko einer unbeabsichtigten Freisetzung aus Laborbeständen zu minimieren, wurde der Serotyp 2 nun auch als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 3 hochgestuft. Die Poliovirus Serotypen 1 und 3 werden weiterhin der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Aktualisierung der allgemeinen Stellungnahme zu porzinen endogenen Retroviren
Die Stellungnahme wurde redaktionell überarbeitet und mit aktueller Literatur ergänzt. Während die Einstufung von PERV-A und –B in die Risikogruppe 2 beibehalten wurde, wurde der ecotrope Subtyp PERV-C der Risikogruppe 1 zugeordnet. Die natürliche Rekombinante PERV-A/C wurde aufgrund ihres breiten Wirtsbereichs der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Aktualisierung der allgemeinen Stellungnahme zur Einstufung gentechnischer Arbeiten, bei denen Gene für immunmodulierende oder Apoptose-regulierende Proteine in das Genom replikationskompetenter Mikroorganismen inseriert werden
Im Kontext der aktuellen Literatur wurden die bisherigen ZKBS-Entscheidungen geprüft und die Formulierungen in der allgemeinen Stellungnahme präzisiert. Nach wie vor ist eine Einzelfallbewertung der ZKBS erforderlich, wenn bei gentechnischen Arbeiten Gene für immunmodulierende oder Apoptose-regulierende Proteine in das Genom replikationskompetenter Mikroorganismen inseriert werden. Hierunter fallen explizit auch Chemokine.
Die nächste Sitzung der ZKBS findet am 5. Februar 2019 statt.
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Ausgabejahr
2018
Datum
04.12.2018
Kontakt
Geschäftsstelle der ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gerichtstraße 49 •
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