Tätigkeitsberichte
Die ZKBS unterrichtet seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes am 1. Juli 1990 die Öffentlichkeit jährlich über ihre Tätigkeit durch einen Bericht, der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht wird (§ 15 der Verordnung über die ZKBS). Inhalte der Berichte sind Fragen der biologischen Sicherheit und Entwicklungen auf dem Gebiet der Gentechnik in der Bundesrepublik Deutschland im jeweiligen Berichtsjahr.