Webseite der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit

Aufgaben

Gruppenbild: Die ZKBS stellt sich vor Quelle: © Tchegloff/BVL

Ehrenamtlich tätiges Expertengremium

Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist ein ehrenamtlich tätiges Expertengremium. Sie berät Entscheidungsverantwortliche in Politik und Verwaltung durch fachliche Stellungnahmen und trägt so zur Sicherheit im Bereich der Gentechnik bei.

Risikobewertung und Sicherheitseinstufung

Der größte Teil der Tätigkeit der ZKBS besteht darin, Organismen einer Risikobewertung zu unterziehen oder gentechnische Arbeiten einer Sicherheitsstufe zuzuordnen und gegebenenfalls gesonderte Vorschläge für Sicherheitsmaßnahmen zu machen. Eine gentechnische Arbeit ist die Herstellung oder der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO), z.B. bei der Durchführung wissenschaftlicher Experimente in Laboren.

Je höher die Gefährdung durch die gentechnischen Arbeiten ist, desto strenger sind die Sicherheitsmaßnahmen, die ergriffen werden müssen. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind in der Gentechniksicherheitsverordnung festgelegt.

Beteiligung an gentechnischen Überwachungs- und Genehmigungsverfahren

Für die Überwachung und die Genehmigung gentechnischer Arbeiten sowie gentechnischer Anlagen sind die Landesbehörden zuständig. Handelt es sich um gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4, muss die jeweilige Landesbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Stellungnahme der ZKBS einholen. Auch gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2, die nicht vergleichbar mit bereits zuvor von der ZKBS eingestuften Arbeiten sind, erfordern eine Beteiligung der ZKBS. Darüber hinaus kann die ZKBS auf Wunsch der Landesbehörde auch mit gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 befasst werden.

Weitere Informationen zu den Verfahren finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Stellungnahmen zu Anträgen auf Freisetzung oder Inverkehrbringen von GVO

Auch das BVL muss Stellungnahmen der ZKBS einholen, sofern Genehmigungen für Freilandversuche mit GVO oder das Inverkehrbringen von GVO zu anderen Zwecken als Lebens- und Futtermittel beim BVL beantragt wurden. Weitere Informationen zu diesen Verfahren finden Sie hier.

Relevante Stellungnahmen der ZKBS zur Risikobewertung von Freisetzungen oder Inverkehrbringen eines GVO trägt das BVL in die Datenbank des Zentralportals des Biosafety Clearing-House (BCH) ein. Auf diesem Weg trägt die ZKBS zum internationalen Austausch von wissenschaftlichen Informationen zu GVO bei. Die Einträge in der Datenbank des BCH können Sie hier einsehen.

Beratung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung

Die ZKBS wird auch beim Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich des Gentechnikrechts beteiligt. Außerdem können die Bundesregierung und Bundesländer die ZKBS jederzeit um Stellungnahmen zu sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik ersuchen.